Arbeitsrecht

 

Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Hauptbereiche: das Individualarbeitsrecht, also die Rechts - beziehung des einzelnen Arbeitnehmers zu seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber und das Kollektivarbeitsrecht, also das Rechtsverhältnis großer Betriebe zu der Gesamtheit ihrer Arbeitnehmer. Hierzu gehören auch das Betriebsverfassungsgesetz sowie die Tarifverträge.

 

Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber überwiegend im Individualarbeitsrecht. Da das Arbeitsrecht auf die (Wieder-)Herstellung schneller Rechtssicherheit und die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens ausgerichtet ist, ist es ratsam, mit der Prüfung und ggf. Geltendmachung von Ansprüchen nicht zu warten. Für Arbeitnehmer bestehen häufig sehr kurze Verfalls- bzw. Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen (arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Ausschlussfristen von wenigen Monaten) und teilweise sehr kurze Klagefristen (Kündigungsschutzklage).

 

Da Arbeitsrecht - mehr als jeder andere Rechtsbereich - Richterrecht ist, muss für eine optimale Interessensvertretung im Arbeitsrecht stets die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten werden. Wichtige oder auch „nur“ interessante Urteile finden Sie unter „Aktuelles“

 

 

Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht / keine Kostenerstattung

§ 12a Abs. I S. 1, 2 ArbGG:

„In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluss der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen.“

Als Anwalt bin ich gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie – entgegen der

gesetzlichen Regelung für allg. Zivilprozesse - in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht selbst dann keine Anwaltskosten oder Kosten für Zeitversäumnis erstattet bekommen, wenn Sie den Prozess gewinnen.

 

Kontakt:
Dominik Gutcke

Am Bahnhof 3

35274 Kirchhain

 

Fon: +49 (0) 6422 - 850 33 53

Fax: +49 (0) 6422 - 850 33 57

Mail: info[at]kanzlei-gutcke.de 

 

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