Erbrecht

 

Im Jahr 2011 übertitelte die Zeitung „Die Welt“ einen Artikel: „Deutsche vererben bis 2020 rund 2,6 Billionen Euro.“

 

Weiter hieß es erläuternd: „Mehr als ein Viertel des Privatvermögens der Deutschen wird bis 2020 vererbt. Im Schnitt kann jeder Erbe mit rund 150.000 Euro rechnen.“

 

Diese Zahlen zeigen zwar auf, dass der Übergang von Vermögen von Todes wegen von enormer Wichtigkeit ist, nicht jedoch, warum dieses Thema für jeden Deutschen ein außerordentlich wichtiges Thema ist. 

 

Das Vererben und Erben von Vermögen steht im Spannungsfeld persönlicher, familiärer, sozialer, historischer und rechtlicher, insbesondere auch steuerrechtlicher Bezüge und trifft die Beteiligten leider zu oft unvermittelt und unvorbereitet. Es ist ein Thema pietätischer Befangenheiten, weshalb sich sowohl potentielle Erblasser, wie auch potentielle Erben selten offen und einvernehmlich und vor allem frühzeitig und damit rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen.

 

Unser Erbrecht will eine gerechte Teilhabe eines jeden Abkömmlings am Erblasservermögen sicherstellen. Die vielen und teilweise tiefen Bezüge zu anderen Rechtsbereichen bringen mit sich, dass Erbrecht zu den schwierigsten (Lebens- und) Rechtsbereichen zählt. Die Vertretung insbesondere in erbrechtlichen Fällen ist Vertrauenssache.

 

Ich nehme mir gerne die nötige Zeit, mit Ihnen alle relevanten Themen zu erörtern, Ihre Wünsche rechtlich zu erfassen und Ihnen, nicht nur bei der Erstellung von Testamenten, eines Erb-, oder Erbverzichtsverträgen, sondern in jeder erbrechtlichen Auseinandersetzung hilfreich beratend zur Seite zu stehen.

 

Kontakt:
Dominik Gutcke

Am Bahnhof 3

35274 Kirchhain

 

Fon: +49 (0) 6422 - 850 33 53

Fax: +49 (0) 6422 - 850 33 57

Mail: info[at]kanzlei-gutcke.de 

 

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